Lohnverrechnung

An-/Abmeldung von Dienstnehmern

Mit der neuen monatlichen Mindestbeitragsgrundlagenmeldung (kurz mBGM) ab 1.1.2019 hat sich das An/Abmeldesystem von Dienstnehmern gravierend geändert:

Die Anmeldungen fallen wesentlich schlanker aus und beinhalten nur noch folgende Angaben:

• Daten des Dienstgebers
• Name des Beschäftigten
• Versicherungsnummer bzw. das Geburtsdatum des Beschäftigten
• Tag der Beschäftigungsaufnahme
• Versicherungsumfang (Voll- oder Teilversicherung)
• Beschäftigungsbereich (Arbeiter, Angestellte, etc.)
• Beginn der betrieblichen Vorsorge
• Auswahlfeld, ob ein freier Dienstvertrag vorliegt

Eine „Vor-Ort-Anmeldung“ vor Arbeitsantritt (per Fax 05 7807 61 oder Telefon 05 7807 60) ist nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzungen dafür sind, dass

  • Ihre Lohnverrechnung von einer anderen Stelle (zum Beispiel Steuerberater) durchgeführt wird und diese nicht mehr erreichbar ist (Arbeitsaufnahme außerhalb der Bürozeiten des Steuerberaters), oder
  • nachweisbar ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung für längere Zeit ausgefallen ist, oder
  • die meldepflichtige Stelle über keinen PC und keinen Internetzugang verfügt und auch die Lohnverrechnung nicht von anderer Stelle, wie zum Beispiel einem Steuerberater, mit entsprechender Ausstattung durchgeführt wird, oder
  • der Beschäftigte in einer Betriebsstätte des Dienstgebers aufgenommen wird und dort keine entsprechende EDV-Ausstattung zur Verfügung steht.

Wenn Sie also über eine funktionierende EDV-Ausstattung und einen Internetzugang verfügen, darf die „Vor-Ort-Anmeldung“ nicht verwendet werden. In diesem Fall ist eine reduzierte Anmeldung vor Dienstantritt zu erstatten. Dies ist entweder über die ELDA-Website (www.elda.at) oder über die ELDA-APP (downloadbar ab 1.1.2019) möglich. Für den ELDA-Login bedarf es einer Handysignatur. Erfolgt der Login ohne Handysignatur, so kann nur die „Anmeldung fallweiser Beschäftigter“ durchgeführt werden.

Sofern keine Handysignatur vorliegt (zum Beispiel weil Anmeldungen über die Personalabteilung im Ausland durchgeführt werden) und kurzfristig eine Anmeldung durchgeführt werden muss, empfehlen wir, eine Vor-Ort-Anmeldung per Fax durchzuführen.

Wie bereits im Falle einer Mindestangabenmeldung ist auch im Falle einer Vor-Ort-Anmeldung die Anmeldung jedenfalls binnen sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form nachzuholen.

Link zum Fax-Formular für die Vor-Ort-Anmeldung: www.elda.at

Eine An/Abmeldung von Dienstnehmern können Sie auch gerne über rechts stehende Vorlagen durchführen (bitte Vorlagen ausfüllen und uns per Fax / E-Mail zukommen lassen).